In unserem Terminplan finden Sie alle freien Termine zur Nutzung des Vereinshauses.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Vereinshaus auch zu Schießzeiten nutzen können
Bedingungen zur Nutzung des Vereinsheims:
Die Nutzungsgebühr für das Schützenhaus einschließlich des vorgelagerten Außenbereichs beträgt pro
Tag 100 € (aufgrund der Gemeinnützigkeit des SVE ohne MwSt.). Der Nutzer hat bei Übernahme eine
Kaution in Höhe von 50 € zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Objekts unmittelbar
zurückerstattet wird. Nutzungsgebühr und Kaution sind bei der Schlüsselübergabe an einen Vertreter
des SVE in bar zu entrichten.
Die Nutzungsgebühr beinhalten die Nutzung des Schützenhauses inkl. Grillecke, Toiletten und den
üblichen Verbrauch von Strom und Wasser, sowie die Nutzung des Inventars.
Für entstandene Schäden während der Nutzungsdauer haftet der Nutzer. Inventarschäden (z.B.
Geschirr) werden in Höhe des Zeitwerts bzw. sonstige Schäden (z.B. der Einrichtung) in Höhe
notwendiger Reparaturkosten veranschlagt. Die entstandenen Kosten werden mit der Kaution
verrechnet. Darüberhinausgehende Kosten werden in Rechnung gestellt. Bei Verlust des Schlüssels
sind die Kosten für den Austausch des Schließsystems vom Nutzer zu erstatten.
Die Nutzung der Schießanlagen unterliegt den Nutzungsbedingungen für die Schießanlagen und bedarf
einer gesonderten Vereinbarung.
Der SVE übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die sich während des Nutzungszeitraums auf dem
Vereinsgelände ereignen. Unfälle im Zusammenhang mit einem laufenden Schießbetrieb sind hiervon
ausgenommen.
Das Schützenhaus einschließlich des vorgelagerten Außenbereichs ist nach der Nutzung aufgeräumt
und gereinigt zu übergeben.
Getränkeabnahme:
Eine Abnahme von Getränken des Schützenvereins ist nicht zwingend. Sie kann aber in Absprache mit
dem Schützenverein vereinbart werden.
Einfach Anfragen über unser Kontaktformular
Bitte beachten Sie, dass unser Schützenhaus auch wärend der Schießzeiten gemietet werden kann.